Firma gründen in der Schweiz
– so funktioniert’s als Ausländer

Firma gründen in der Schweiz, Zug, Zürich – so funktioniert’s als Ausländer

Die Schweiz ist bekannt für politische Stabilität, wirtschaftliche Freiheit und niedrigen Steuern. Deshalb entscheiden sich viele Unternehmer für eine Firmengründung in der Schweiz (GmbH oder AG). Doch wie funktioniert das als Ausländer genau? In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Infos rund um die Gründung einer Firma in der Schweiz.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Schweiz: Beliebter Standort wegen politischer Stabilität, wirtschaftlicher Freiheit und niedriger Steuern.
  • Rechtsformen: GmbH und AG sind beliebte Optionen, abhängig von Unternehmensgrösse und -ziel.
  • Gründungsprozess: Erfordert u.a. Dokumentenerstellung, öffentliche Beurkundung, Kapitaleinzahlung und Handelsregistereintrag.

Warum eine Firma in der Schweiz gründen?

Die Schweiz ist nicht nur für ihre landschaftliche Schönheit, sondern auch als attraktiver Unternehmensstandort bekannt. Die politische Stabilität, eine robuste Wirtschaft mit starker Währung und einem zuverlässigen Bankensystem sowie günstige Steuerbedingungen machen das Land besonders reizvoll für Unternehmer.

Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuersatz bei 19 %, das erforderliche Stammkapital für die Gründung einer GmbH bei 25.000 EUR und die Körperschaftsteuer bei 15 %. Zusätzlich gibt es weitere Abgaben wie dem Solidaritätszuschlag und der Abgeltungssteuer. Auch die Pflicht zur Abfuhr der Umsatzsteuer in Deutschland bereits ab einem jährlichen Umsatz von 22.000 EUR gegeben.

Welche Rechtsformen sind möglich?

In der Schweiz stehen Ihnen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) gehören zu den beliebtesten Optionen. Beide Formen haben ihre Vor- und Nachteile, die je nach Grösse und Ziel Ihres Unternehmens unterschiedlich ins Gewicht fallen.

  • Die GmbH eignet sich vor allem für kleinere bis mittlere Unternehmen. Sie bietet eine Haftungsbeschränkung – die Gesellschafter haften also nur bis zur Höhe ihrer Einlagen. Das erforderliche Mindestkapital beträgt 20’000 CHF, was die Gründung einer GmbH finanziell einfacher macht. Die GmbH ist ausserdem verwaltungsarm, was sie zu einer attraktiven Option für Start-ups und Familienunternehmen macht. Zudem können Sie die Gewinnverteilung in den Statuten frei regeln.
  • Die AG ist die bevorzugte Rechtsform für grössere Unternehmen (oder solche, die eine Börsennotierung anstreben). Sie erfordert ein Mindestkapital von 100’000 – wobei Sie bei der Gründung mindestens 50’000 CHF einzahlen müssen. Die AG bietet eine klare Trennung zwischen Eigentum und Management und erleichtert die Kapitalbeschaffung, da Aktien ausgegeben und leichter an Investoren verkauft werden können. Zudem verleiht die Rechtsform AG dem Unternehmen ein hohes Mass an Prestige und Glaubwürdigkeit.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Für beide Rechtsformen müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag bzw. Statuten erstellen und diese notariell beurkunden lassen. Ausserdem gibt es folgende Voraussetzungen:

Gemeinsame Anforderungen:

  • Geschäftsführer bzw. Verwaltungsrat mit Wohnsitz in der Schweiz: Sowohl für die GmbH als auch für die AG muss mindestens ein Geschäftsführer (bei der GmbH) oder ein Verwaltungsratsmitglied (bei der AG) in der Schweiz wohnhaft ist. Wenn das nicht möglich ist, können Sie ein Mandat in Auftrag geben.
  • Rechtsdomizil (Geschäftsadresse) in der Schweiz: Beide Gesellschaftsformen müssen eine offizielle Geschäftsadresse in der Schweiz haben.
  • Handelsregistereintrag: Sowohl die GmbH als auch die AG müssen im schweizerischen Handelsregister eingetragen sein, um rechtsfähig zu werden.

Spezifische Anforderungen

  • Minimale Kapitaleinlage: Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 20.000 CHF. Für die Gründung einer AG ist ein Mindestkapital von 100.000 CHF notwendig. Mindestens 50% davon müssen bei der Gründung einbezahlt werden.

Wie gründe ich eine Firma in der Schweiz?

  • Schritt 1: Erstellung der notwendigen Dokumente
    Zuerst müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Gründung Ihres Unternehmens vorbereiten. Dazu gehören der Gesellschaftsvertrag (bei einer GmbH) oder die Statuten (bei einer AG), die die Struktur und die Regeln Ihres Unternehmens festlegen. Diese Dokumente müssen die Namen der Gründer, die Höhe des Stamm- oder Aktienkapitals, die Geschäftsadresse und den Zweck des Unternehmens enthalten.
  • Schritt 2: Öffentliche Beurkundung
    Die Gründungsunterlagen müssen von einem Notar öffentlich beurkundet werden. So wird die Rechtsgültigkeit der Dokumente bestätigt. Der Notar prüft auch, ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Schritt 3: Einzahlung des Kapitals
    Bevor Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen können, müssen Sie das erforderliche Stamm- oder Aktienkapital bei einer Schweizer Bank einzahlen. Für eine GmbH beträgt das Mindestkapital 20’000 CHF. Für eine AG sind 100’000 CHF erforderlich – mindestens 50’000 CHF müssen Sie bei der Gründung einzahlen.
  • Schritt 4: Eröffnung eines Bankkontos
    Nach der Beurkundung und Einzahlung des Kapitals können Sie ein Geschäftsbankkonto für Ihr Unternehmen eröffnen. Dafür benötigen Sie in der Regel die beurkundeten Gründungsunterlagen und einen Nachweis über die Einzahlung des Kapitals.
  • Schritt 5: Eintragung ins Handelsregister
    Mit den beurkundeten Dokumenten und dem Nachweis der Kapitaleinzahlung können Sie nun die Eintragung Ihres Unternehmens im Handelsregister beantragen. Dieser Schritt ist wichtig: Erst mit der Eintragung ins Handelsregister wird Ihre Firma rechtsfähig und kann offiziell ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
  • Schritt 6: Beginn der Geschäftstätigkeit
    Sobald Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, können Sie mit Ihrer Geschäftstätigkeit beginnen. Sie können nun Verträge abschliessen, Mitarbeiter einstellen und weitere Aktivitäten ausführen, die für den Betrieb Ihres Unternehmens erforderlich sind.

Tipp: Sparen Sie sich sämtlichen Aufwand und gründen Sie Ihre Firma in der Schweiz einfach online mit der Domizilagentur GmbH. Gerne beraten wir Sie kostenlos.

Unternehmen in der Schweiz mit Arbeitsort in Deutschland: Ist das möglich?

Ja, Sie können ein Unternehmen in der Schweiz gründen und in Deutschland arbeiten. Dabei müssen Sie sicherstellen, dass mindestens ein Geschäftsführer oder Verwaltungsrat in der Schweiz wohnhaft ist und Ihr Unternehmen eine offizielle Schweizer Adresse hat. Allerdings kann die Gründung im Ausland steuerliche Folgen in Deutschland haben, besonders wenn das Unternehmen in der Schweiz nicht aktiv ist. Wenn Ihre AG oder GmbH nur als „Briefkastenfirma“ fungiert und Umsätze hauptsächlich aus Deutschland kommen, könnte das deutsche Steuerrecht greifen. Eine Unternehmensgründung in der Schweiz ist sinnvoll, wenn Sie eine echte Geschäftstätigkeit dort planen.

Schlusswort

Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz kann viele Vorteile bieten – erfordert aber auch sorgfältige Planung und Berücksichtigung verschiedener rechtlicher und steuerlicher Aspekte. Mit der richtigen Vorbereitung und Strategie kann die Schweiz ein hervorragender Standort für Ihr Unternehmen sein.